Seit geraumer Zeit haben die Dozenten der ASWN im Unterrichtungsverfahren festgestellt, dass die Deutschleistungen von Teilnehmern mit Migrationshintergrund nicht ausreichend für den Dienst im Sicherheitsgewerbe sind. In Absprache mit der Handelskammer Hamburg wurde von der ASWN nunmehr ein Deutschtest konzipiert, welcher zu Beginn der Seminare die sprachliche und schriftliche Leistungsfähigkeit von Teilnehmern prüft. Dieses Verfahren entspricht den Vorgaben aus der Bewachungsverordnung.
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