Für die Planung von RWA im Rahmen des Brandschutzes gilt es den Schutz von Menschenleben und von Investitionen gleichermaßen im Auge zu behalten. Rund 250.000 Mal rückte allein in 2018 die Feuerwehr in Deutschland zu Löscheinsätzen nach Bränden und Explosionen aus. Damit es im Brandfall nicht zur Katastrophe kommt, hat der Gesetzgeber im Bauordnungsrecht festgelegt, welche Gebäude wie geschützt werden müssen. Eine wichtige Rolle im Falle eines Brandes - gerade in Gebäuden, die von vielen Menschen gleichzeitig genutzt werden wie Versammlungsstätten oder öffentlichen Gebäude - spielen Rauchabzüge und Rauch-Wärmeabzugsanlagen (RWA). Sie sollen giftige Rauchgase schnell nach draußen führen und Flucht- und Rettungswege rauchfrei halten. Eine Berücksichtigung solcher Anlagen bereits bei der Planung neuer Gebäude ist Pflicht, aber auch eine Nachrüstung in Bestandsgebäuden ist möglich.
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