Obwohl die CE-Konformität seit Langem Pflicht ist, werden Anlagen immer wieder ohne CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht. Die Praxis zeigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen bei der Konformitätsbewertung komplexer Anlagen häufig noch nicht ausreichend bekannt sind. Unklar ist mitunter, welche Richtlinien für welches Produkt anzuwenden und wie die Verantwortlichkeiten im Bewertungsprozess definiert sind. Hinzu kommen fehlende CE-Beauftragte in Unternehmen, was dazu führen kann, dass die von einem Betrieb bestellten Anlagen erst zeitverzögert geliefert und für den Markt zugelassen werden. Die Schutzeinrichtungen, die an den Maschinen und Anlagen angebracht sind, stellen eine weitere Herausforderung dar. Werden diese aus Unkenntnis der Normen überdimensioniert, kann das zusätzliche Kosten mit sich bringen, ohne dass die Sicherheit dadurch grundlegend verbessert wird. Darüber hinaus führen unvollständige technische Unterlagen zu Beeinträchtigungen bei dem Betrieb oder der Wartung der Anlage.
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