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【24h】

Fortgeltung kollektivrechtlicher Regelungen beim Betriebsübergang gem. § 613a BGB

机译:根据转让业务继续实行集体谈判条例§613a BGB

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摘要

Mit Entscheidung vom 11.5. 2005 hat der 4. Senat des BAG eine Reihe von Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Fortgeltung kollektivrechtlicher Regelungen beim Betriebsübergang stellen, in Übereinstimmung und Fortsetzung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats abschließend gelöst. Die Praxis hat insoweit eine verlässliche Orientierungshilfe. Insbes. im Hinblick auf den Tarifvertragswechsel beim Betriebsübergang ergeben sich neue Möglichkeiten. Weitere wichtige Fragen, die vom BAG in der angesprochenen Entscheidung nicht zu behandeln waren, bleiben aber offen. Dies gilt u. a. für die sog. Regelungsidentität gem. § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB sowie die sog. Bezugnahmeklauseln. Von besonderer Bedeutung ist auch die Entwicklung der Rechtsprechung zur Fortgeltung von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsvereinbarungen. Gleiches gilt für die Frage, welche Auswirkungen der Betriebsübergang auf den Betriebsrat als solchen hat. Möglicherweise deutet sich hier tatsächlich ein Paradigmenwechsel an, dessen dogmatische Grundlage allerdings durchaus problematisiert werden kann. In den genannten Entscheidungen kommen zumindest „unterschiedliche Philosophien" zum Ausdruck. Insgesamt bleibt es also in Bezug auf § 613a BGB spannend.
机译:从11.5起决定。在2005年,BAG的第4参议院最终解决了一些问题,这些问题与继续按照参议院以前的判例法进行业务转让中的集体法法规有关。在这方面,实践具有可靠的指导。 Esp。关于在业务转让时集体协议的变更,出现了新的机会。 BAG在上述决定中未解决的其他重要问题仍未解决。这适用于你。一个。所谓的监管身份认证。第613a(1)条第3节BGB和所谓的参考条款。关于公司,集团和集团公司协议有效性的判例法的发展也特别重要。同样的问题也适用于业务转移本身对劳资委员会有何影响。范式转换实际上可能暗示着这里,但是其教条化基础可能会出现问题。至少在上述决定中表达了“不同的哲学”,总的来说,它对BGB 613a仍然令人兴奋。

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