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【24h】

Gewinnbesteuerung nach 'Art des Hauses' mittels grenzüberschreitender Organschaft

机译:根据“房屋类型”通过跨境税组进行的利得税

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摘要

Soweit ausländische Rechtsträger am Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags beteiligt sind, ist bei diskriminierungsfreier Rechtsanwendung die zivilrechtliche Wirksamkeit des Ergebnis-abführungsvertrags nicht Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Organschaft. Es ist vielmehr vor dem Hintergrund des § 41 Abs. 1 Satz 1 AO ausreichend, wenn die Organschaft im Rahmen des rechtlich Möglichen „tatsächlich gelebt" wird. Damit ist die grenzüberschreitende Organschaft möglich. Zum „Gelebtwerden" der Organschaft gehört insbesondere auch, dass entsprechend § 301 AktG der abzuführende Gewinn am Ende des Bilanzstichtags der OG abgeführt oder aber zumindest ab diesem Zeitpunkt verzinst wird. Auch an die Möglichkeit der Abführung realisierter stiller Reserven der OG an den OT ist zu denken.
机译:只要外国法人参与了利润转移协议的缔结,法律的非歧视性适用就不需要出于税收目的确认利润转移协议的民法效力。相反,在《 AO》第41条第(1)款第1句的背景下,如果税收组“实际居住”在法律上可能的范围内就足够了,这使得跨境税收组成为可能。 AktG第301条规定,将要转移的利润在资产负债表日结束时支付给OG,或者至少从该时间点开始支付利息。还应考虑将已实现的上层隐蔽储量转移至旧约的可能性。

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