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Verdeckte Gewinnausschüttung bei dauerdefizitärer Tätigkeit von Betrieben gewerblicher Art - Anmerkung zum BFH-Beschluss vom 25. 1. 2005 I R 8/04 -

机译:商业公司永久亏损活动中的隐性利润分配-关于BFH 2005年1月25日决定的注释I R 8/04-

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摘要

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vgA) bei dauerdefizitären Körperschaften, die Tätigkeiten der Daseinsvorsorge ausüben, kommt nicht in Betracht, wenn der Verlust strukturbedingt erzielt wird und die Körperschaft nicht in erhöhtem Maß in Wettbewerb tritt (Anlehnung an § 65 Nr. 3 AO). Das Korrespondenzkriterium ist kein Tatbestandsmerkmal der vGA. Für die Besteuerung der Körperschaft ist es irrelevant, ob und in welcher Höhe ein Beteiligungsertrag des Begünstigten anzunehmen ist. Liegt unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen eine vGA vor, so ist sie auf Ebene der Körperschaft nur in der Höhe zu bejahen, in der sich die Tätigkeit auf das Ergebnis der Körperschaft auswirkt. Ein fiktiver Gewinnaufschlag ist abzulehnen, er findet im Gesetz keine Stütze.
机译:如果由于结构而造成损失,并且该机构没有在更大程度上竞争(根据《美国法典》第65条第3款的规定),则在提供普遍利益服务的永久亏损的机构中,隐性分配利润(vgA)是不可行的。对应标准不是vGA的特征。对于公司的税收,是否可以假定参与者的收入以及在何种程度上可以假定参与者的收入无关紧要。如果存在考虑到这些先决条件的vGA,则仅在活动影响公司结果的范围内在公司级别进行确认。虚构的溢价将被拒绝,法律对此不予支持。

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