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>Bindung einer Aktiengesellschaft an einen im Enforce- ment-Verfahren festgestellten Fehler in nachfolgenden aktienrechtlichen Verfahren?
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Bindung einer Aktiengesellschaft an einen im Enforce- ment-Verfahren festgestellten Fehler in nachfolgenden aktienrechtlichen Verfahren?
Für das Verständnis des Enforcement-Verfahrens ist eine präzise Unterscheidung zwischen materiellem Bilanzrecht, dem Verwaltungsverfahren vor der BaFin und der Beseitigung von Fehlern in der Rechnungslegung durch verbandsinterne Kontrollinstrumente zu unterscheiden. Das materielle Bilanzrecht gibt den gesetzlichen Rahmen vor, nach dem Unternehmen ihre Unternehmensabschlüsse zu erstellen haben. Das Enforcement-Verfahrens stellt hingegen lediglich eine externe Kontrolle der Einhaltung des materiellen Bilanzrechts dar. Letztlich beschränkt sich die Feststellungsverfügung somit auf die zwangsweise Anordnung von Ad-hoc-Mitteilungen. Die verbandsinternen aktienrechtlichen Kontrollinstrumente stellen ebenfalls eine Kontrollinstanz der Einhaltung des materiellen Bilanzrechts dar und gehen sogar darüber hinaus, indem sie auch eine Korrektur von Fehlern in der Rechnungslegung vorsehen.
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