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【24h】

Die neue 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) für privatgenutzte betriebliche Kfz - Verfassungswidrige Typisierung oder strukturelles Vollzugsdefizit

机译:针对私人公司车的新的1%规则(第6节第1款第4号句子2 EStG)-违宪打字或结构性执法缺陷

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摘要

1. Die Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz nach der sog. 1%-Regelung hängt nach der Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG künftig von der Darlegung einer überwiegenden betrieblichen Nutzung ab (50%-Grenze). 2. Nach der Gesetzesbegründung muss die überwiegende betriebliche Nutzung nicht durch Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Ein Fahrtenbuchnachweis oder ein vergleichbarer Nachweis darf von der Finanzverwaltung auch nicht verlangt werden, weil § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG als Typisierungsnorm nur gerechtfertigt ist, wenn er den typischen Fall erfasst und geeignet ist, der Verwaltungsvereinfachung zu dienen. Ein lückenloser Fahrtenbuchnachweis würde der 1%-Regelung somit die Rechtfertigung entziehen. 3. Nach dem BMF-Schreiben vom 7. 7. 2006 soll die Finanzverwaltung auf einen Fahrtenbuchnachweis verzichten. Die überwiegende betriebliche Nutzung könne in jeder geeigneten Form nachgewiesen werden. Dies wird dem Vereinfachungszweck der 1%-Regelung als Typisierungsnorm gerecht, gerät aber mit dem Verifikationsprinzip in Konflikt, das auch durch eine Typisierung nicht durchbrochen werden darf.
机译:1.根据所谓的1%规则,对公司汽车的私人使用征税将取决于根据新版§6第1款第4句2 EStG的主要公司使用情况(限制为50%)。 2.根据法律规定,主要的操作用途不必通过日志来证明。财务主管部门也可能不会要求提供日志证明或类似证据,因为第6段第1款第4句第2句EStG仅在涵盖典型情况且适合简化管理时才被视为类型标准。因此,完整的驾驶员日志将撤消1%规则的理由。 3.根据BMF在2006年7月7日的信,税务机关应放弃一本日志。可以以任何合适的形式证明主要的操作用途。这确实符合1%规则作为输入标准的简化目的,但与验证原则相冲突,验证原则也不能通过输入来破坏。

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