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【24h】

Eigentümer und Schuldner als Bilanzierungssubjekte im BilMoG-Entwurf

机译:所有者和债务人作为BilMoG草案中的会计实体

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摘要

Der Kaufmann hat vor und nach BilMoG gem. § 242 HGB „sein" Vermögen und „seine" Schulden in der Bilanz auszuweisen. Mit zivilrechtlichem Eigentum hat dieses Vermögen rein gar nichts und mit zivilrechtlich verstandenen Schulden nur bedingt etwas zu tun. Damit will die Bundesregierung mit dem BilMoG aufräumen oder tut dies unbeabsichtigt. Der Kaufmann wird nach § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB-E in seiner Eigenschaft als Bilanzierungssubjekt durch das Duo aus rechtlichem Eigentümer und Schuldner ersetzt. Auf der Aktivseite setzt der Bilanzansatz demnach das Innehaben des rechtlichen Eigentums voraus; dazu gesellt sich als weitere kumulativ zu erfüllende Ansatzbedingung das wirtschaftliche Eigentum.
机译:在BilMoG之前和之后,商人§242 HGB在资产负债表中显示“他的”资产和“他的”债务。该财产与公民财产绝对无关,与公民债务无关。联邦政府希望以此清理BilMoG,或者无意中清理垃圾。根据第246(1)条第2句HGB-E,以会计实体身份由法定所有人和债务人二人组取代商人。因此,在资产方面,资产负债表方法需要合法所有权;经济属性被添加到此作为进一步的累积起始条件。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2008年第31期|p.1|共1页
  • 作者

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  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类 经济计划与管理;
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:52:00

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