Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers - Durch Freistellung allein Arbeitspflicht aufgehoben - Insbesondere muss Arbeitnehmer zur Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung fähig sein BGB §§ 133, 157, 297, 326 Abs. 2, § 611 1. Eine Freistellungsvereinbarung führt zur Aufhebung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers.
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