Haftung wegen Fortführung der Firma eines übernommenen Handelsgeschäfts - Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB ins Handelsregister nur, wenn Haftung offensichtlich nicht in Betracht kommt HGB § 25 Abs. 2 1. Die Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB kann durch das Registergericht nur dann abgelehnt werden, wenn offensichtlich ist, dass eine Haftung des neuen Unternehmensträgers nach § 25 Abs. 1 HGB nicht in Betracht kommen kann.
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