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【24h】

Schwerbehinderte/Kündigungsrecht

机译:严重残疾/终止权利

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摘要

Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung Schwerbehinderter - Bei gleich bleibendem Kündigungssachverhalt Ausspruch wiederholter Kündigung ohne erneute Beteiligung des Amts zulässig - Kein Verbrauch der Zustimmung KSchG § 1 Abs. 2; SGB IX §§ 85, 88 Liegt die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen nach § 85 SGB IX vor, so ist der Arbeitgeber innerhalb des in § 88 Abs. 3 SGB IX vorgesehenen Zeitraums von einem Monat berechtigt, das Arbeitsverhältnis mit dem schwerbehinderten Menschen durch Ausspruch einer Kündigung zu beenden. Bei gleichbleibendem Kündigungssachverhalt können ggf. innerhalb des Zeitfensters auch wiederholt Kündigungen ausgesprochen werden (z. B. wegen formeller Bedenken), ohne dass es einer erneuten Zustimmung bedarf. Ein „Verbrauch" des Kündigungsrechts tritt dann nicht ein.
机译:融合办公室批准解雇重度残疾人-如果解雇情况保持不变,则允许再次解雇,而无需再介入-不再消耗KSchG第1节第2款; SGB IX§85、88如果融合办公室根据§85 SGB IX遣散了严重残疾人士,则雇主有权在SGB IX§88(3)规定的一个月内与严重残疾人士建立雇佣关系通过发出通知结束人们。如果终止情况保持不变,则也可以在时间窗口内(例如由于正式考虑)重复终止,而无需重新批准。终止权就不会发生“消耗”。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2008年第14期|p.763|共1页
  • 作者

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类 经济计划与管理;
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:51:55

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