Kapitalaufbringung: Erfordernis der sog. Ver-Wendungsabsprache für die Anwendung der Grundsätze über die verdeckte Sacheinlage bei der Einmann-GmbH entbehrlich - Verjährung der Einlageforderung - Neue ab 15. 12. 2004 geltende zehnjährige Verjährungsfrist des § 19 Abs. 6 GmbHG - In Verjährungsfrist ist allein die Zeit einzurechnen, die seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, also ab dem 1.1. 2002, verstrichen ist.
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