Die Klägerin, ihre Schwester und ihr Vater waren Miteigentümer eines Hausgrundstücks in Pfinztal. Zugunsten der Ehefrau des Vaters, der Stiefmutter der Klägerin, war im Grundbuch ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eingetragen. Im Rahmen einer sozialhilferechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Landkreis Karlsruhe und dem Vater der Klägerin ermittelte der Gutachterausschuss der Gemeinde Pfinztal den Verkehrswert des Grundstücks.
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