Art. 4 Abs. 1 und 2 6. EG-RL ist dahin auszulegen, dass Tätigkeiten der Außenwerbung der Unterorganisation einer politischen Partei eines Mitgliedstaats nicht als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen sind.rnAbgrenzung zwischen Zuschuss und Leistungsaustausch - Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Organschaft (organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung) - Tauschähnlicher Umsatz - Materialbeistellung
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