Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF zur Anwendung des InvStG Stellung genommen. Das Schreiben enthält aufgrund der Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz, das JStG 2008 und das JStG 2009 umfangreiche Änderungen.
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