Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tag in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO.
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机译:如果在第23条第(1)款第1句第2号EStG的一年之内亏本出售的证券在同一天以相同的类型和编号以不同的价格回购了,这并不构成对设计i的滥用。 S. of 42 AO。
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