Der Kläger zu 3) und die Beklagte streiten mittels Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage um die Wirksamkeit mehrerer Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten.rnDie Beklagte - eine börsennotierte Aktiengesellschaft aus der IT-Branche mit einem in 4.130.633 Stückaktien eingeteilten Grundkapital von 4.130.633 € - veröffentlichte am 18. 7. 2008 im elektronischen Bundesanzeiger die Einladung zu ihrer Hauptversammlung für den 26. 8. 2008.
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