Der Bundesrat hat am 16. 10. 2009 einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit einigen redaktionellen bzw. klarstellenden Änderungen zugestimmt.rnMit der Verordnung hat die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrats aus dem vergangenem Jahr aufgegriffen, nach der die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste die Fahrberechtigungen für die jeweiligen Einsatzfahrzeuge unter erleichterten Bedingungen erhalten sollten.
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