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>II. Ergänzende Auslegung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung - Anwendung der gleichen Grundsätze wie bei einer individualvertraglichen Versorgunszusage - Teilweise Parallelsache zum Urteil vom 21.4. 2009-3 AZR 695/08
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II. Ergänzende Auslegung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung - Anwendung der gleichen Grundsätze wie bei einer individualvertraglichen Versorgunszusage - Teilweise Parallelsache zum Urteil vom 21.4. 2009-3 AZR 695/08
1. Zahlreiche Versorgungsordnungen enthalten eine „gespaltene Rentenformel". Danach sind für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Leistungen vorgesehen als für den Teil bis zur Beitragsbemessungsgrenze.rn2. Die „gespaltene Rentenformel" trägt dem höheren Versorgungsbedarf Rechnung, der daraus resultiert, dass die Einkommensteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht mit Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung belegt sind und dem Arbeitnehmer bei diesen Einkommensteilen deshalb eine entsprechende Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung fehlt.
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