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Ablehnung der Aufnahme einer Gesellschafterliste zum Handelsregister, die keine bereits eingetretene Veränderung im Gesellschafterbestand ausweist

机译:拒绝在商业登记册中包括股东名单,该名单未显示已经发生的股东数量的任何变化

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摘要

Das Registergericht kann eine Gesellschafterliste zurückweisen, die hinsichtlich der Gesellschafter und der Geschäftsanteile keine Veränderungen ausweist, aber einen Hinweis auf eine aufschiebend bedingte Abtretung enthält.rnMit Schreiben vom 15. 4. 2009 wies das Registergericht darauf hin, die Liste könne nicht entgegengenommen und freigegeben werden, da die Bedingung noch nicht eingetreten und die Veränderung noch nicht wirksam geworden sei. Mit der Beschwerde machte der beurkundende Notar geltend, § 40 Abs. 1 GmbHG gebe nur den Mindestinhalt der einzureichenden Gesellschafterliste vor und verwehre nicht die Aufnahme weiterer Angaben. Das Gesetz hindere den Geschäftsführer bzw. den Notar nicht, eine neue Liste auch dann einzureichen, wenn sich keine Veränderung in Bezug auf die gesetzlichen Mindestinhalte ergeben habe.
机译:登记法院可以拒绝股东名单,该名单未显示股东和公司股份的变化,但有暂缓分配的迹象;登记法院在2009年4月15日的信中指出,该名单不能被接受和发布。 ,因为条件尚未发生并且更改尚未生效。关于该申诉,公证人声称GmbHG第40条第1款仅规定了要提交的股东名单的最低内容,并未阻止进一步信息的加入。即使最低法律内容没有变化,法律也不会阻止常务董事或公证人提交新名单。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2009年第40期|2142-2143|共2页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:51:44

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