Der BGH hat mit Urteil vom 23. 7. 2009 - VII ZR 164/08 entschieden, dass sich eine Fachfirma schadensersatzpflichtig macht, wenn sie bei der Grundüberholung eines Motors den über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Sicherheitsanforderungen in den Wartungsvorschriften des Herstellers nicht entspricht.rnDie Beklagte, eine Fachfirma auf dem Gebiet „Technologie und Service für Motoren und Antriebe" war mit der Grundüberholung eines Zwölf-Zylinder-Gasmotors der Firma C. beauftragt.
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