Betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen unwirksam - Dauerhafte Beschäftigung bei ständiger Krankheitsvertretung. Beschäftigt ein Arbeitgeber dauerhaft Leiharbeitnehmer, so hat er zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers zunächst den Einsatz des Leiharbeitnehmers zu beenden, soweit dieser auf einem für die Stammarbeitskraft geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt wird.
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