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>Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten bei ge- mischt genutztem Gebäude - Nutzung einer Wohnung für private Wohnzwecke bei im Übri- gen steuerfreien Ausgangsumsätzen - Seeling- Modell
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Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten bei ge- mischt genutztem Gebäude - Nutzung einer Wohnung für private Wohnzwecke bei im Übri- gen steuerfreien Ausgangsumsätzen - Seeling- Modell
Die Klägerin war in den Streitjahren Eigentümerin eines mit einem Gebäude bebauten Grundstücks. Sie nutzte das Gebäude zu 74,12% für private Wohnzwecke und zu 25,88% als Praxis für ihre ärztliche Tätigkeit als Psychotherapeutin. Am 12. 3. 2004 reichte die Klägerin Umsatzsteuererklärungen u. a. für die Streitjahre 1999, 2000 und 2003 ein. Darin machte sie Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten des Gebäudes geltend, soweit diese auf den zu privaten Wohnzwecken genutzten Gebäudeteil entfielen.
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