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>II. Widerspruch kann bei fehlerhafter Unterrichtung auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen - Weiterarbeit bei Betriebserwerber für Verwirkung nur dann relevant, wenn Arbeitnehmer mit ihm einvernehmlich Bestand des Arbeitsverhältnisses ändert
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II. Widerspruch kann bei fehlerhafter Unterrichtung auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen - Weiterarbeit bei Betriebserwerber für Verwirkung nur dann relevant, wenn Arbeitnehmer mit ihm einvernehmlich Bestand des Arbeitsverhältnisses ändert
1. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung über einen Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB fehlerhaft, setzt sie die Frist zum Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses (§ 613a Abs. 6 BGB) nicht in Lauf.rn2. Der Widerspruch kann grundsätzlich auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt werden.
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