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【24h】

Atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen im Hinblick auf die Begünstigungen gem. §§ 13a, 13b, 19a ErbStG

机译:关于所获利益的非典型默默参与和次级参与。第13a,13b,19a条ErbStG

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摘要

Die Referatsleiter ErbSt hatten bisher mehrheitlich der Auffassung zugestimmt, eine atypische stille Beteiligung oder Unterbeteiligung an einer PersGes. gehöre nicht zum begünstigten Vermögen gem. § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG. Entsprechende Verwaltungsanweisungen sind daraufhin in einigen Bundesländern ergangen, eine Übergangsregelung wurde abgelehnt. Diese Entscheidungen wurden von den Abteilungsleitern bestätigt. Zwischenzeitlich wurde die vorgenannte Beschlusslage durch die Finanzministerkonferenz aufgehoben. Sowohl bei atypisch stillen Beteiligungen als auch bei atypisch stillen Unterbeteiligungen kann es sich damit bei Vorliegen der ertragsteuerlichen Voraussetzungen um erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen gem.
机译:ErbSt部门的负责人先前已经同意以下观点,即PersGes非典型的沉默参与或子参与。根据不属于受益资产第13a(4)条第1条。然后在某些联邦州发布了适当的行政指示,并且拒绝了过渡安排。这些决定已得到部门负责人的确认。同时,财政部长会议取消了上述决策情况。对于非典型的无声参与以及非典型的无声子参与,如果满足所得税要求,则可以享受遗产税优惠的资产。

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    《Der Betrieb》 |2009年第17期|878-878|共1页
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