Höhe der Betriebsrente aufgrund einer Gesamt-versorgungszusage - Begriff des pensionsfähigen Gehalts - Auslegung einer Betriebsvereinbarung Sieht eine Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung die Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente vor, so spricht dies dafür, dass der vom Arbeitgeber übernommene Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht zum „pensionsfähigen Gehalt" i. S. der Pensionsordnung gehört.
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