AGB-Kontrolle einer Versetzungsklausel - Anforderungen an die vorbehaltene Zuweisung anderer Aufgaben - Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen - Verwirkung des Rechts auf Beanstandung der Versetzung möglich Der arbeitsvertragliche Vorbehalt, dem Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens eine andere, seiner Ausbildung und beruflichen Entwicklung oder vorherigen Tätigkeit entsprechende Tätigkeit zu übertragen, soweit dies mit einem Wohnungswechsel nicht verbunden ist, hält der AGB-Kontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB stand.
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