Vorsatzanfechtung von Steuerzahlungen des Schuldners an das Finanzamt nach Übersendung einer Vollstreckungsankündigung - Vorliegen einer Rechtshandlung bei Leistungen unter dem Druck und zur Abwendung einer angedrohten Zwangsvollstreckung Eine Rechtshandlung des Schuldners liegt auch dann vor, wenn der Schuldner der anwesenden Vollziehungsperson zur Vermeidung eines - mangels pfändbarer Gegenstände voraussichtlich erfolglosen - Pfändungsversuchs einen Scheck über den geforderten Betrag übergibt.
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