Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, einer GmbH, war im Streitjahr 2002 u. a. die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Sie erwarb zum 31.5. 2001 4% der Geschäftsanteile an der F-GmbH und bilanzierte sie im Anlagevermögen. Die F-GmbH war auf dem Gebiet der Immobilienentwicklung und -bebauung tätig. An ihr waren neben der Klägerin und einer weiteren Beteiligungsgesellschaft (C-GmbH), die ebenfalls Anteile von 4% hielt, vor allem drei Kreditinstitute zu insgesamt 80% beteiligt.
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