Im Folgenden sind die Leitsätze der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts wiedergegeben, die zwischen dem 25. 3. 2009 und dem 31. 3. 2009 (Redaktionsschluss für diese Ausgabe) in der Redaktion eingetroffen sind.rn1. Zu den Finanzunternehmen i. S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 gehören auch Holding- und Beteiligungsgesellschaften i. S. von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG.rn2. Der Begriff des Eigenhandelserfolgs gem. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 bestimmt sich nach eigenständigen körper-schaftsteuerrechtlichen Maßstäben. Er umfasst den Erfolg aus jeglichem „Umschlag" von Anteilen i. S. des § 8b Abs. 1 KStG 2002 auf eigene Rechnung und erfordert nicht das Vorliegen eines Eigenhandels als Finanzdienstleistung i. S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 KWG.
展开▼