Die Kläger erbten am 31. 10. 2003 je zur Hälfte den hälftigen Miteigentumsanteil ihrer Mutter an dem bebauten Geschäftsgrundstück K. Das FA ermittelte dessen Wert gem. § 146 Abs. 2 Satz 1 und 2 BewG mit 1.958.000 € und stellte diesen Wert auf den Todestag der Mutter fest, so dass auf den jeweils erworbenen 1/4-Anteil am Grundstück ein Teilbetrag von 489.500 € entfiel.
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