Der BFH hat am 14. 1. 2009 in zwei Grundsatzurteilen über Streitfragen zu § 8b KStG entschieden. Einerseits konnten danach vor 2008 Abschreibungen auf sog. kapitalersetzende Darlehen steuermindernd vorgenommen werden. Andererseits werden Holding-KapGes. einem Finanzunternehmen gleichgestellt, so dass sich Gewinne und Verluste aus den Beteiligungsgesellschaften auf die KSt auswirken.
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