Gewährung von Sachbezügen als Arbeitsentgelt - Erfüllung der Vergütung durch Einräumung von Aktienbezugsrechten - Verstoß gegen § 107 Abs. 1 GewO - Erfordernis eines entsprechenden Interesses des Arbeitnehmers und Übereinstimmung mit der Eigenart des ArbeitsverhältnissesrnGewO §107; BGB §134rnEine arbeitvertragliche Vereinbarung, wonach die vereinbarte Vergütung durch die Gewährung von Aktienbezugsrechten erfüllt wird, verstößt gegen § 107 Abs. 1 GewO. Eine derartige Vereinbarung entspricht regelmäßig nicht den Interessen des Arbeitnehmers und kann auch nicht mit der Eigenart des Arbeitsverhältnisses begründet werden.
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