OLG Frankfurt/M.: Voraussetzungen für die Fehlerfeststellung durch die BaFin im Enforcement-Verfahren nach dem Bilanzkontrollgesetz Mit einer Entscheidung vom 22. 1. 2009 - WpÜG 1 und 3/08 hat der Wertpapiererwerbs- und Übernahmesenat des OLG die Beschwerden einer Aktiengesellschaft zurückgewiesen, mit denen sie sich gegen eine Fehlerfeststellung und Veröffentlichungsanordnung im sog. „Enforcement-Verfahren" gewandt hat.
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机译:OLG Frankfurt / M .:根据资产负债表控制法,BaFin在执行程序中进行错误检测的先决条件OLG的证券收购和收购参议院于2009年1月22日作出裁决-WpÜG1和3/08,驳回了一家公共有限公司的投诉,她以所谓的“执行程序”反对错误检测和发布命令。
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