Der BFH hat mit Beschluss vom 18. 9. 2007 - I R 30/06 (DB 2008 S. 383) entschieden, dass gewerbliche Rettungsdienste und Krankentransporte nicht von der GewSt befreit sind. Er hat in diesem Beschluss unabhängig von der zu treffenden Entscheidung ausgeführt, dass nach seiner Auffassung auch die Rettungsdienste und Krankentransporte gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts kör-perschaft- und gewerbesteuersteuerpflichtige Betriebe seien.
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