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【24h】

§§ 13a ff. ErbStG für atypisch stille Beteiligungen

机译:§§13a ff。ErbStG用于非典型的无声参与

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摘要

Nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört Betriebsvermögen im Inland sowie im EU-und EWR-Ausland zum begünstigten Unternehmensvermögen. Wird ein in diesen Staaten ansässiges Einzelunternehmen bzw. werden Anteile an einer in diesen Staaten ansässigen PersGes. übertragen, gehört das Vermögen des Unternehmens bzw. der Gesellschaft, welches einer Betriebsstätte in einem Drittstaat dient, nicht zum begünstigten Vermögen. Befindet sich im Vermögen des Unternehmens bzw. der Gesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, ist nach dem Er-lass des FinMin. Baden-Württemberg vom 2. 11. 2010 (DB0394597) zu prüfen, inwieweit das Vermögen der atypisch stillen Gesellschaft einer Betriebsstätte in einem Drittstaat dient. Durch die atypisch stille Beteiligung wird zwischen dem Inhaber des Handelsgewerbes und den atypisch stillen Beteiligten steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft begründet.
机译:根据ErbStG第13b(1)条第2款,在德国以及在其他欧盟和EEA国家中的企业资产属于受青睐的公司资产。成为位于这些州的独资企业或与这些州的居民共享PersGes。转移后,公司或在第三国的常设机构中服务的公司的资产不属于受益人资产。如果公司或公司的资产有非典型的默默参与,则FinMin会降低法令。 2010年11月2日,巴登-符腾堡州(Baden-Württemberg)(DB0394597)检查非典型无声公司的资产在多大程度上服务于第三国的机构。由于非典型的沉默参与,因此在交易的所有者和非典型的沉默参与者之间建立了共同创业。

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    《Der Betrieb》 |2010年第51期|p.M18|共1页
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