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Besteuerung von Destinatszahlungen Destinatszahlungen gehören nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen

机译:目的地付款的征税目的地付款不属于投资收益的一部分

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摘要

Destinatszahlungen, die eine nicht von der KSt befreite Stiftung im Jahre 2001 ausgeschüttet hat, sind bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatär - unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens - als sonstige Leistungen zu besteuern. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wendet sich gegen die Besteuerung von Zahlungen, die sie von einer Stiftung (S) bezogen hat. S ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die im Inland zur KSt veranlagt wird. Ihr Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Zweck der S ist die Wahrung und Förderung gemeinsamer Interessen der Familie des mittlerweile verstorbenen Stifters, insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens mit dem Ziel, die satzungsmäßigen Leistungen an die Begünstigten (Destinatäre) zu gewährleisten. Zu ihnen gehört die Klägerin, die eine Tochter des Stifters ist.
机译:基金会在2001年未免除的KSt的目的地付款可通过半收入程序,作为具有其他应纳税受益人的其他福利而应课税。原告和修订原告对从基金会(S)收到的付款征税提出异议。 S是民法下的法律基础,德国在这方面对KSt进行了评估。您的营销年度对应于日历年度。 S的目的是维护和促进已故创始人的家庭的共同利益,特别是基金会财产的管理,以确保受益人(受益人)的法定利益。其中包括申请人,他是创始人的女儿。

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    《Der Betrieb》 |2010年第51期|p.2766-2768|共3页
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  • 正文语种 ger
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