Der HFA hat am 24. 11. 2010 in seiner 222. Sitzung den aufgrund des BilMoG neugefassten IDW Rechhungslegungs-hinweis: Anhangangaben nach § 28,5 Nr. 18 und 19 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten (IDW RH HFA 1.005) verabschiedet. Die Verlautbarung gibt Hilfen zur Auslegung der modifizierten Anhangangabepflichten nach § 285 Nr. 18 HGB zu Finanzinstrumenten, die zum Anlageverm?gen geh?ren und über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, weil eine au?erplanm??ige Abschreibung wegen voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung unterblieben ist. Au?erdem befasst sich IDW RH HFA 1.005 mit den Angabepflichten nach § 285 Nr.
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