Die Kl?gerin, die aufgrund des notariellen Spaltungs- und übernahmevertrages vom 12. 7. 1999 Betriebsverm?gen der U. GmbH (fortan U.) übernommen hatte, macht gegenüber der beklagten Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Anwaltssoziet?t (Beklagte zu 1, künftig Beklagte) und deren drei Gesellschaftern (Beklagte zu 2 bis 4) Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend.
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