Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber (z. B. ausl?ndische Muttergesellschaft) zeitlich befristet an ein verbundenes Unternehmen (z. B. inl?ndische Tochtergesellschaft) entsandt, sind für die Frage des Werbungskostenabzugs bzw. Der steuerfreien Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden:rnHierzu wird folgende Auffassung vertreten: Das Arbeitsverh?ltnis mit dem aufnehmenden Unternehmen ist separat und eigenst?ndig zu beurteilen.
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