Am 17. 8. 2010 ver?ffentlichte das BVerfG seinen Beschluss vom 21. 7. 2010, in dem es die Regelungen des ErbStG und SchenkStG I. D. F. nach dem JStG 1997 (ErbStG a. F.) insoweit für verfassungswidrig erachtet, als eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehegatten benachteiligt werden.
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