1. Die bei einer Auslandsreise beabsichtigte Anbahnung von Kontakten zu Politikern und Unternehmern in den besuchten L?ndern geht i. S. einer betrieblichen Veranlassung der Reise zumindest dann über ein blo? allgemeines Interesse an politischen oder wirtschafts- oder gesellschaftspolitischen Informationen hinaus, wenn nicht auszuschlie?en ist, dass der Teilnehmer die erwarteten Informationen und Kontakte für seine unternehmerischen Ziele nutzen kann.
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