Ob die Anwendungsregelungen der Finanzverwaltung zu der gesetzlichen Neuregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG für diernPraxis den Handlungsrahmen durch mehr Rechtssicherheit verbessern, bleibt abzuwarten, denn auch nach Ver?ffentlichung des BMF-Schreibens bleibt der Eindruck bestehen, dass die gesetzliche Neuregelung in vielen Punkten zu recht fragwürdigen Ergebnissen führt, die eigentlich der überprüfung durch die Rspr. bedürften. Ob es allerdings zu einer solchen Kl?rung kommen wird, ist offen, denn das setzt voraus, dass Steuerbürger bereit sind, sich auf einen Ungewissen Ausgang des Verfahrens einzulassen. Diese Bereitschaft wird angesichts der mit einem langfristigen Verm?gensübergabevertrag verbundenen finanziellen Risiken -je nach steuerlicher Beurteilung - wohl eher begrenzt sein.
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