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Einreichung der ge?nderten Gesellschafterliste zum Handelsregister

机译:将变更后的股东名单提交商业登记册

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摘要

Hinsichtlich der Frage, wann der Notar die Gesellschafterliste einzureichen hat, verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 1. 12. 2009 - 1-15 W 304/09. An der dort ge?u?erten Auffassung h?lt der Senat fest.rnDie Beanstandung der eingereichten, von den Gesch?ftsführern und dem Notar unterzeichneten Gesellschafterliste hat die Beschwerdeführerin in ihren Rechten verletzt. Denn unabh?ngig davon, welcher Auffassung zur Auslegung des § 40 Abs. 2 GmbHG man anh?ngt, war die eingereichte Liste jedenfalls von einer der verpflichteten Personen unterschrieben. Der Senat teilt zwar die durch die Gesetzesbegründung vorgegebene Auffassung des OLG München, dass die Zust?ndigkeit des Notars gem. § 40 Abs. 2 GmbHG die Zust?ndigkeit des Gesch?ftsführers verdr?ngt, also jeweils nur einer von beiden zust?ndig sein kann. Hiermit ist aber noch nichts darüber gesagt, ob die Zust?ndigkeitsfrage dahinstehen kann, wenn beide die Liste unterzeichnen, ob also die zus?tzliche Unterschrift des (tats?chlich) Unzust?ndigen der Wirksamkeit der unterschriebenen Erkl?rung des Zust?ndigen entgegensteht.
机译:关于公证人何时必须提交股东名单的问题,参议院参考其2009年12月1日的决定-1-15 W 304/09。参议院维持那里的观点Rn关于由董事总经理和公证人签署的提交的股东名单的申诉侵犯了申诉人的权利。由于无论遵循哪种观点,无论是对GmbHG.§2第40款的坚持,所以提交的清单是由一名责任人签署的。参议院确实同意慕尼黑公立高等法院的观点,理由是公证人根据GmbHG第40条第2款取代了常务董事的责任,这意味着一次只能同时承担两者之一。但是,这并没有说明如果双方都在清单上签字是否可以不解决管辖权问题,即(实际上)不称职的人的附加签字是否阻碍了已签署的责任声明的效力。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2010年第13期|p.727|共1页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:51:18

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