Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland erneut vor dem EuGH zu verklagen, weil einem früheren Urteil des Gerichtshofs zum Volkswagen-Gesetz nicht vollständig entsprochen wurde. In seinem Urteil aus" dem Jahr 2007 erklärte der Gerichtshof einige Bestimmungen des Gesetzes zur Privatisierung von Volkswagen aus dem Jahr 1960 für nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die betreffenden Bestimmungen dem deutschen Staat (dem Land Niedersachsen und u. U. auch dem Bund) ungerechtfertigte Sonderrechte verleihen, und dass Deutschland mit der Beibehaltung dieser Vorschriften gegen die in Art.
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