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Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-) Betriebs oder Mitunternehmeranteils

机译:如果引入(部分)公司或部分联合企业家,则宿主公司没有法律地位

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摘要

Im Falle der Einbringung eines (Teil-) Betriebs oder Mitunternehmeranteils I. S. des § 20 UmwStG 1995 kann das aufnehmende Unternehmen weder durch Anfechtungs- noch durch Feststellungsklage geltend machen, die seiner Steuerfestsetzung zugrunde gelegten Werte des eingebrachten Ver-rnmögens seien zu hoch. Ein solches Begehren kann nur der Einbringende im Wege der sog. Drittanfechtung durchsetzen.
机译:如果根据1995年UmwStG第20条的规定,部分(部分)业务或部分合伙人出资,则接收公司既不能提起废止诉讼,也不能作出宣告性判断,即为确定其税款而带入的资产价值过高。只有贡献者才能通过所谓的第三方竞争来强制执行此请求。

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    《Der Betrieb》 |2011年第46期|p.2578-2580|共3页
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