Am 27. 10. 2011 hat der Deutsche Bundestag nach zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) verabschiedet. Das Gesetz enthält zunächst die „namensgebenden" Regelungen: Es wird das EU-Beitreibungsgesetz eingeführt und das EG-Beitreibungsgesetz abgelöst. Damit verbunden sind insbes. Verbesserungen des Informationsaustauschs zwischen EU-Mitgliedstaaten und eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Amtshilfe.
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