首页> 外文期刊>Der Betrieb >Gesamtnichtigkeit des Beschlusses über bedingte Kapitalerhöhung bei Verstoß gegen zulässigen Höchstbetrag gem. § 192 Abs. 3 Satz 1 AktG
【24h】

Gesamtnichtigkeit des Beschlusses über bedingte Kapitalerhöhung bei Verstoß gegen zulässigen Höchstbetrag gem. § 192 Abs. 3 Satz 1 AktG

机译:在违反最大允许金额的情况下,关于或有增资的决议的整体无效第192条第(3)款第1条AktG

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
获取外文期刊封面目录资料

摘要

Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft, deren Grundkapital 708.099.784 € beträgt. Zur Eintragung ist u. a. die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. 4. 2011 bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 354.049.892 € angemeldet. Bereits mit Beschluss der Hauptversammlung von 23. 4. 2010, eingetragen im Register am 7. 6. 2010, wurde das Grundkapital der Gesellschaft um einen Betrag i. H. von 53.916.185 € bedingt erhöht; eine Ausnutzung dieser Erhöhung hat bisher noch nicht stattgefunden. Mit Schreiben vom 16. 6. 2011 wies das Registergericht darauf hin, dass derzeit ein Eintragungshindernis bestehe, da die zur Eintragung angemeldete bedingte Kapitalerhöhung die gesetzlich vorgesehene Höchstsumme i. S. des § 192 Abs. 3 Satz 1 AktG übersteige und mit Zurückweisung der Anmeldung gerechnet werden müsse, sofern den gerichtlichen Anforderungen nicht bis zum 1. 8. 2011 entsprochen werde. Mit Antrag vom 4. 7. 2011 änderte die Beschwerdeführerin ihren ursprünglichen Antrag dahingehend ab, dass die Hauptversammlung am 15. 4. 2011 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 300.133.707 € beschlossen habe. Der Beschluss der Hauptversammlung sei bezüglich des bedingten Kapitals darauf gerichtet gewesen, dieses auf den gesetzlich zulässigen höchstmöglichen Betrag zu erhöhen und in diesem Sinne auszulegen. Demgemäß sei auch der- diesbezügliche Beschluss der Hauptversammlung vom 15. 4. 2011 lediglich hinsichtlich des den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag (300.133.707 €) überschießenden Betrags (teil-)nichtig, sodass der Teil, der innerhalb der Höchstgrenze des § 192 Abs. 3 Satz 1 AktG liegt, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 139 BGB wirksam und daher eintragungsfähig sei. Mit Schreiben vom 14. 7. 2011 teilte das Registergericht mit, dass auch durch die Einreichung der neu gefassten Anmeldung das mit Schreiben vom 16. 6. 2011 beanstandete Eintragungshindernis nicht behoben werden könne, da der Beschluss nicht in dem von der Beschwerdeführerin vertretenen Sinn ausgelegt werden könne. Die Beschwerde blieb erfolglos.
机译:申诉人是一家公共有限公司,股本为708,099,784欧元。要注册的是你。一个。根据2011年4月15日年度股东大会的决议,将股本增加至354,049,892欧元。根据2010年4月23日股东大会的决议,于2010年6月7日进入股东名册,该公司的股本增加了i倍。 H.有条件地从53,916,185欧元增加;这种增加尚未被利用。登记法院在2011年6月16日的信中指出,目前存在登记障碍,因为登记登记的有条件增资超过了法律规定的最高金额i。如果在2011年8月1日之前未达到法律要求,则必须预料到《德国股份公司法》(AktG)第192(3)条第1款和拒绝注册。随着日期为2011年7月4日的申请,申诉人对她的原始申请进行了修改,以使2011年4月15日的股东大会决定将股票资本或多或少增加300,133,707欧元。股东大会关于有条件资本的决议旨在将其增加到法律允许的最大数额,并据此进行解释。因此,2011年4月15日召开的年度股东大会的有关决议仅(部分)对超出法律允许的最高金额(300,133,707欧元)的部分无效,因此该部分不超过第192(3)条的上限根据§139 BGB的法律概念,第1句AktG有效,因此可以注册。登记法院在2011年7月14日的信中告知,新申请的提交无法消除2011年6月16日的信所反对的驳回理由,因为该决定未以申请人所代表的方式进行解释可。投诉不成功。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第42期|p.2370|共1页
  • 作者

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

相似文献

  • 外文文献
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号