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Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Er-schließungsanlagen

机译:使用开发设施时不抵扣进项税

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摘要

1. Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i. S. von § 3 Abs. 1b UStG 1999 zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (Änderung der Rspr.). Dies gilt auch, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn nach seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen würde. 2. Der Unternehmer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er bei Errichtung von Erschließungsanlagen beabsichtigt, diese einer Gemeinde durch Zustimmung zur öffentlichrechtlichen Widmung der Anlagen unentgeltlich i. S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 zuzuwenden. Dies gilt auch, wenn er bei der Herstellung und Zustimmung zur Widmung der Erschließungsanlagen - mittelbar - beabsichtigt, Grundstücke im Erschließungsgebiet steuerpflichtig zu liefern.
机译:1.如果企业家已经打算接受该服务,而不是为了其经济活动,而是专门直接获得免费提款i。根据美国联邦法规1999年第3 Abs。1b节的S.,他无权扣除进项税(Rspr。的变更)。如果撤回后他间接追求的目标是使他有权根据其整体经济活动扣除进项税,这也适用。 2.如果企业家打算通过同意公众专用于设施的方式向市政当局免费建立开发设施,则无权扣减进项税。 1999年第3条第1b句第1款,第3号。如果他在制造和批准开发设施的专用设施时打算(间接地)在开发区交付应纳税的财产,这也适用。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第10期|p.569-573|共5页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:50:56

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